Änderung des Polizeigesetzes vom 30. November 2006 (BGS 512.1)
Im Zusammenhang mit drohender schwerer und zielgerichteter Gewalt hat die Präventionsarbeit in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der Regierungsrat hat deshalb eine Vorlage zur Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet. Aufgrund der aktuellen Ressourcensituation plant der Regierungsrat kein umfassendes Bedrohungsmanagement, sondern konzentriert sich auf dessen wichtigsten Kernelemente unter Einbezug von bestehenden Strukturen. Dadurch soll Gewaltdelikten stärker vorgebeugt werden können.
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