Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 28. Juni 2017 haben Sie die Kantonsregierung eingeladen, zum erläuternden Bericht und zum Entwurf des Bundesbeschlusses betreffend die Genehmigung des Übereinkommens Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit nehmen wir im Auftrag des Regierungsrats gerne wahr.
Wir sind mit dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats vom 3. Juli 2016 einverstanden. Wir begrüssen das vorliegende, auf gemeinsame, internationale Best Practice beruhende Vertragswerk, das dem Sinn und Geist der in der Schweiz rechtlich und praktisch bereits umgesetzten Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen entspricht. Wir stellen fest, dass aus dem Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen keine neuen Verpflichtungen für die Kantone entstehen.
Die Erläuterungen im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage tragen zum näheren Verständnis des Übereinkommens bei und beschreiben, wie die einzelnen Bestimmungen in der Schweiz umgesetzt sind. Wir beschränken uns bei den folgenden Anträgen zum erläuternden Bericht daher auf Ergänzungen des Ist-​Zustandes und verzichten darauf, Forderungen zu formulieren, die im Rahmen der konkreten Umsetzung einzelner Massnahmen oder im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Akteuren einzubringen wären.

Anträge

zu Art. 5 – Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen in Sportstadien

Es seien im Bereich der Zutrittskontrollen die technischen Einrichtungen mit der Möglichkeit zur Personenidentifikation zu erwähnen.

Zu Art. 10 – Verhinderung und Sanktionen rechtswidrigen Verhaltens

Es sei die Sanktionierung der Veranstaltenden, wenn sie behördliche Auflagen missachten, aufzuführen.

Begründungen siehe Download.

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