Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen

Sehr geehrte Frau Bundesrätin,

Mit Schreiben vom 30. August 2017 haben Sie uns zur Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung) eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit und äussern uns gerne wie folgt:
Allgemeine Bemerkungen
Eine wirksame und effiziente Inkassohilfe ist ein Beitrag zur Armutsprävention und damit von sozialpolitischer Bedeutung. Besonders hervorzuheben ist, dass ein bundesrechtlicher Rahmen mit einheitlichen Mindestvorgaben zu den Leistungen der Inkassohilfe wesentlich zur Gleichbehandlung, Information und Rechtssicherheit der Betroffenen beiträgt. Die angestrebte Professionalisierung und Stärkung der Inkassostellen hilft zudem, damit die verpflichteten Personen ihren Unterhaltspflichten besser nachkommen und dadurch das Gemeinwesen bei der Alimentenbevorschussung und/oder bei der Sozialhilfe entlastet wird. Die neu geschaffene Möglichkeit für Inkassostellen, bei den Vorsorge-​ und Freizügigkeitseinrichtungen die Informationen über Kapitalauszahlungen zu verlangen, ist eine wichtige Hilfestellung zur Sicherung der Unterhaltsansprüche.
Der Kanton Zug begrüsst deshalb grundsätzlich die Stossrichtung und Zielsetzung der vorliegenden Verordnung.

Anträge und Begründungen siehe Download.

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