Neues Bundesgesetz über elektronische Medien

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 21. Juni 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien eine Stellungnahme einzureichen. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Direktion für Bildung und Kultur, der Sicherheitsdirektion, der Direktion des Innern, der Finanzdirektion und der Datenschutzstelle. Das ausgefüllte Formular liegt diesem Schreiben bei.
Vorbemerkungen
Es ist zu begrüssen, dass für das neue Bundesgesetz über elektronische Medien ein technologie-​ und anbieterneutraler Regulierungsansatz gewählt wurde, der auch nicht lineare Medienangebote berücksichtigt. Die Fortentwicklung digitaler Medien hat in den letzten zehn Jahren mit dem Aufkommen neuer mobiler Hardware (Smartphone, Tablets etc.) und der damit einhergehenden 24 Stunden-​Verfügbarkeitsmentalität eine derart grosse Entwicklung erlebt, dass ein neues Mediengesetz dieser neuen Situation entsprechend Rechnung tragen muss. Insbesondere erachten wir es als zeitgemäss, dass mit der neuen Gesetzgebung besonderes Augenmerk auf die fortschreitende Digitalisierung der Medienwelt, welche sich in den kommenden Jahren weiter rasant entwickeln wird, gelegt wird. Im Weiteren begrüssen wir, dass der neue Gesetzesentwurf analog zum aktuellen Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG, Art. 8) die notwendigen Bestimmungen für die Bekanntmachung von dringlichen polizeilichen Anordnungen und Alarmmeldungen enthält (Art. 20 Abs. 4 und Art. 69 Abs. 1 BGeM). Sie verpflichten nebst der Schweizerischen Radio-​ und Fernsehgesellschaft (SRG) alle Medienanbietenden mit einer Leistungsvereinbarung sowie die Fernmeldedienstanbietenden gleichermassen. Dies stellt sicher, dass die polizeilichen oder behördlichen Anordnungen rasch zur betroffenen Bevölkerung gelangen. Im Weiteren unterstützen wir, dass mit Art. 32 BGeM eine gesetzliche – und nicht wie bisher (Art. 8 Abs. 4 RTVG) bloss konzessionsrechtliche – Verpflichtung geschaffen wird, sich organisatorisch und technisch für die Information der Bevölkerung in Krisensituationen vorzubereiten. Damit erhält die Informationsversorgung in ausserordentlichen Lagen einen höheren Stellenwert.

Anträge und Begründungen siehe Downloads.

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