Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 8. Dezember 2017 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis 28. März 2018 zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Wir begrüssen den vorliegenden Gesetzesentwurf, mit welchem durch die Ergänzung von präventiv-​polizeilichen Massnahmen auf Bundesebene Handlungsmöglichkeiten zur Verhinderung von Terrorismus ausserhalb eines Strafverfahrens geschaffen werden. Wir weisen allerdings darauf hin, dass der Gesetzesentwurf unseres Erachtens zu wenig auf bereits bestehende (z.B. Kantone Solothurn und Basel-​Land), geplante (z.B. Kanton Zug) oder gänzlich fehlende Rechtsgrundlagen in den einzelnen Kantonen im Bereich Gewaltschutz und -​prävention Rücksicht nimmt. Ein Vergleich der kantonalen Rechtsgrundlagen zeigt, dass das sogenannte Bedrohungsmanagement in den einzelnen Kantonen unterschiedlich umgesetzt ist und gehandhabt wird. Auch sind die Schwellen für Meldungen sowie die Voraussetzungen des Datenaustauschs mit anderen Behörden des Bundes und der Kantone im Rahmen des kantonalen Fallmanagements unterschiedlich geregelt. Zudem fokussiert das kantonale Bedrohungsmanagement stark auf die Gewaltprävention und weniger auf die Bekämpfung islamistisch motivierter terroristischer Vorbereitungshandlungen. Der Bund kann daher nicht davon ausgehen, dass die Kantone im Rahmen ihres Bedrohungsmanagements die gewünschte Zusammenarbeit mit fedpol im Rahmen der Gesetzesvorlage PMT ohne weiteres umsetzen können. Diesem Umstand muss bei der weiteren Behandlung der Gesetzesvorlage daher Rechnung getragen werden.

Im Einzelnen stellen wir 16 Anträge zur Gesetzesvorlage. Anträge und Begründungen siehe Download.

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