Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Änderung des Geschlechts im Personenstandregister)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 23. Mai 2018 haben Sie die Kantonsregierung des Kantons Zug im Auftrag des Bundesrats eingeladen, zum Vorentwurf betreffend die Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches bis zum 30. September 2018 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung und äussern uns fristgemäss wie folgt:

Antrag:

1.    Zu Art. 30b Abs. 1:
Die Geschlechtsänderung soll nicht nur im Rahmen einer einfachen Erklärung gegenüber der Zivilstandesbeamtin bzw. dem Zivilstandesbeamten erfolgen, sondern es sei zu prüfen, ob vorgängig eine einfache schriftliche Erklärung beim Zivilstandsamt einzureichen ist.
2.    Zu Art. 30b Abs. 1:
Die Änderung des Geschlechts sei auch Personen zu ermöglichen, welche noch nicht im Personenstandregister eingetragen sind.
3.    Zu Art. 30b Abs. 1:
Die Erklärung der Geschlechtsänderung gegenüber der Zivilstandesbeamtin oder dem Zivilstandesbeamten soll für andere Behörden verbindlich sein.
4.    Zu Art. 30b Abs. 1:
Die Zivilstandesbeamtin oder der Zivilstandesbeamte soll zur Entgegennahme von Geschlechtsänderungserklärungen eine Schulung erhalten.
5.    Zu Art. 30b Abs. 1:
Es sei eine Lösung auszuarbeiten, wie den Menschen gerecht werden kann, welche sich nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugehörig fühlen.
6.    Zu Art. 30b Abs. 3:
Die Verwandtschaftsverhältnisse von transidenten Menschen seien ganzheitlich zu regeln.
7.    Zu Art. 30b Abs. 4:
Urteilsfähigen Minderjährigen soll es ermöglicht werden, den Antrag auf Änderung des Geschlechts selbständig zu stellen.

Begründung siehe Download.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11