Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Mit Schreiben vom 24. Mai 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zum Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums Stellung zu nehmen.
Die sich seit einigen Jahren verschärfende sicherheitspolitische Lage in Europa und die Ungewissheit über die Gefährdungen der Zukunft verlangen wirksame Mittel zum Schutz des Luftraums. Keine Armee kann heute ohne moderne Luftwaffe und zeitgemässe Systeme der bodengestützten Luftverteidigung ihre Aufgaben erfüllen. Alle heute vorhandenen Kampfflugzeuge der Schweizer Luftwaffe werden im Jahre 2030 veraltet sein, ebenso die Mittel zur bodengestützten Luftverteidigung.
Die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums ist nicht nur für den Bund, sondern auch für die Kantone wichtig. Die Kantone können beispielsweise einen wirksamen Schutz von Konferenzen – etwa dem World Economic Forum (WEF) – in ihrem Hoheitsgebiet nur gewährleisten, wenn der Bund den Luftraum wirkungsvoll zu schützen in der Lage ist. Dazu braucht es bodengestützte Luftverteidigungsmittel wie auch Flugzeuge für einen wirkungsvollen Luftpolizeidienst.
Der Regierungsrat des Kantons Zug verzichtet im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung auf Änderungsanträge und begrüsst ausdrücklich das avisierte Vorgehen des Bundesrats, den Weg eines Bundesbeschlusses im Sinne eines Planungsbeschlusses zu beschreiten, welcher dem fakultativen Referendum und damit einer möglichen Volksabstimmung unterliegt, da es sich bei der vorgesehenen Beschaffung einer quasi neuen Luftwaffe um ein Vorhaben von grösster sachlicher und politischer Tragweite handelt. Sowohl die Evaluation als auch die Beschaffung dieser Mittel sind aus Sicht des Regierungsrats des Kantons Zug möglichst rasch anhand zu nehmen.
Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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