Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Mit Schreiben vom 1. Juni 2018 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eröffnet und uns eingeladen, bis am 21. September 2018 dazu Stellung zu nehmen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens.
Wir unterstützen grundsätzlich das Bestreben, den Finanzplatz und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz in der Wirkung zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung internationalen Standards anzupassen. Volkswirtschaftlich wie politisch ist dieses Ansinnen wichtig für den Erfolg des international stark vernetzten Wirtschaftsstandorts Schweiz. Auch begrüssen wir die risikoorientierte Einschränkung des Geltungsbereichs für Beraterinnen und Berater gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst c GwG. Ebenfalls trägt die Fokussierung auf konkrete Tätigkeiten, anstelle der Unterstellung ganzer Branchen, zur risikobasierten Ausrichtung bei.
Bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Gesetzesänderungen stellen wir sechs Anträge.

Anträge und Begründungen siehe Download.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11