Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 7. November 2018 hat Bundesrat Alain Berset die Kantonsregierungen eingeladen, sich zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters-​ und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-​Nummer durch Behörden) zu äussern. Die vorliegende Stellungnahme umfasst die Mitberichte sämtlicher Direktionen des Kantons Zugs sowie der Datenschutzstelle.
Vorbemerkung
Grundsätzlich begrüssen wir die Anpassung des Bundesgesetzes über die Alters-​ und Hinterlassenenversicherung (AHVG) hinsichtlich einer systematischen Verwendung der AHV-​Nummer durch Behörden. Seit der Einführung der neuen, sogenannt «nicht-​sprechenden» AHV-​Nummer im Jahr 2008 fand eine starke Ausweitung der systematischen Verwendung derselben statt. Um die AHV-​Nummer systematisch verwenden zu dürfen, benötigten die Behörden eine separate entsprechende Gesetzesgrundlage. Mit der beantragten Neuregelung wird auf Gesetzesstufe eine generelle Regelung geschaffen. Damit der Datenschutz sichergestellt werden kann, sind Begleitmassnahmen vorgesehen, indem die Datenbanken vor nicht berechtigter Einsichtnahme und Manipulation zu schützen sind. Sofern eine Behörde die AHV-​Nummer systematisch verwenden will, hat sie diese Massnahmen sicherzustellen. Das unsorgfältige oder nicht fachgerechte Durchführen derselben wird unter Strafe gestellt.
Wir gehen davon aus, dass mit der Möglichkeit der systematischen Verwendung auch die Häufigkeit der Verwendung zunehmen wird, was zu einem höheren Aufwand für das Controlling und Risikomanagement führen wird sowie, daraus folgend, die Betriebskosten der betroffenen Verwaltungsstellen zunehmen werden.

Anträge und Begründungen siehe Download.

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