Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK; Entwurf vom 5. März 2019; drittes diesbezügliches Vernehmlassungsverfahren) und Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020; Entwurf vom 5. März 2019; zweites diesbezügl. Vernehmlassungsverfahren)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren

Die Vernehmlassungsfrist dauerte vom Freitag, 8. März 2019 (Zustellung der Unterlagen), bis zum Mittwoch, 3. April 2019. Dies sind gut drei Wochen, was – auch nach der Gewährung der Fristerstreckung von einer zusätzlichen Woche – klar zu kurz ist. Wir erwarten von Ihnen künftig die Einräumung von Vernehmlassungsfristen, welche uns einen – durch das kantonale Recht vorgeschriebenen – angemessenen Einbezug der Kantonsrätlichen Konkordatskommission erlaubt (§ 21 des Kantonsratsbeschlusses über die Geschäftsordnung des Kantonsrats vom 28. August 2014; BGS 141.1).
Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) beabsichtigte, die beiden im Ingress genannten Konkordate an ihrer Plenarversammlung vom 26. November 2018 abschliessend zur Ratifikation durch die Kantone zu verabschieden.
Die IKV 2020 wurden am 26. November 2018 denn auch durch 14 der 15 an der Versammlung vertretenen Swisslos-​Kantone ohne Gegenstimmen angenommen und zur Ratifikation freigegeben. Der Konkordatstext wurde aber unter dem Vorbehalt beschlossen und zur Ratifikation freigegeben, dass jene Artikel, welche die Festlegung des Anteils zur Förderung des nationalen Sports betreffen, gestrichen würden, wenn diese Festlegung in das GSK aufgenommen würde.
Und auch das GSK wurde durch alle 21 an der Versammlung vertretenen Kantone einstimmig genehmigt. (Auch) dies mit Ausnahme von fünf an dieser Plenarversammlung behandelten Anträgen zur Förderung des nationalen Sports. Diese Anträge waren vorgängig der Plenarversammlung durch verschiedene Deutschschweizer Kantone, darunter auch durch den Kanton Zug, eingereicht worden waren. Der Entscheid über diese Anträge wurde an der Plenarversammlung vom 26. November 2018 ausgesetzt, um sie in der Plenarversammlung vom 20. Mai 2019 abschliessend zu bereinigen. Den Kantonen der Westschweiz, welche diesen Anträgen kritisch gegenüberstanden, wurde bis 20. Januar 2019 Zeit gegeben, der FDKL einen (Kompromiss-​)Vorschlag zu unterbreiten, der danach allen Kantonen in eine erneute (dritte) Vernehmlassung gegeben werde. Die FDKL hat mit anderen Worten am 26. November 2018 beide Konkordatstexte abschliessend verabschiedet, mit Ausnahme der nachstehend angeführten fünf Anträge, welche wie erwähnt alle durch verschiedene (Deutschschweizer) Kantone eingebracht worden waren.

Anträge und Begründungen siehe Downloads.

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