Änderung der Eigenmittelverordnung (Besonders liquide und gut kapitalisierte Institute, Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften, TBTF - Parent Banken)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 5. April 2019 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Eigenmittelverordnung (Besonders liquide und gut kapitalisierte Institute, Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften, TBTF - Parent Banken) eröffnet und uns eingeladen, bis am 12. Juli 2019 dazu Stellung zu nehmen. An seiner Sitzung vom 9. April 2019 hat der Regierungsrat des Kantons Zug beschlossen, die direkte Beantwortung der Finanzdirektion zu übertragen. Für die Gelegenheit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden Vereinfachungen bei den Eigenmittel-​ und Liquiditätsanforderungen für kleine, besonders gut kapitalisierte Banken und Wertpapierhäuser eingeführt, die Risikogewichte für grundpfandgesicherte Kredite für inländische Wohnrenditeliegenschaften im Standardansatz angepasst sowie die Erfüllung der besonderen Anforderungen für systemrelevante Banken in Bezug auf die Stammhäuser geregelt.

Wir stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu und begrüssen insbesondere die Bestrebungen zur effizienteren Ausgestaltung der Regulierung und der Aufsicht von «vorbildlichen» Kleinbanken. Da die Kantone und Gemeinden von der Vorlage nicht direkt betroffen sind, verzichten wir auf eine detaillierte Stellungnahme zu den fachspezifischen Regelungen. Die Zuger Kantonalbank wird sich der Vernehmlassungsantwort des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) anschliessen.

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