Änderung der Finanz- und Lastenausgleichsverordnung (FiLaV)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 23. April 2019 hat uns die Eidgenössische Finanzverwaltung in titelvermerkter Angelegenheit zur Anhörung eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens.

Grundsätzliches

Der Kanton Zug ist erfreut, dass das eidgenössische Parlament anfangs Mai 2019 der Reform des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) zugestimmt hat. Der Missstand der fehlenden Solidarität mit den Geberkantonen war seit langer Zeit erkannt und die Konferenz der Kantonsregierung (KdK) erarbeitete in einem mehrjährigen Prozess einen tragfähigen Kompromiss.
Der Kanton Zug unterstützte von Anfang an das integrale Gesamtpaket der Reform des NFA. Entsprechend stimmt der Kanton Zug der grundsätzlichen Stossrichtung der Änderungen der Finanz-​ und Lastenausgleichsverordnung (FiLaV) zu. Der Kanton Zug ist insbesondere zufrieden, dass nun die juristischen Personen aufgrund der tieferen Ausschöpfung auch tatsächlich weniger stark ins Ressourcenpotenzial einfliessen. Bei der konkreten Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass die Ausschöpfung so tief gehalten wird, dass sich die Unternehmensansiedlung möglichst für alle Kantone lohnt. Aktuell sind zusätzliche Unternehmensgewinne für zu viele Kantone ein Verlustgeschäft. Mit Ausnahme der nachfolgenden drei Anträge ist der Kanton Zug mit den Änderungen der Finanz-​ und Lastenausgleichsverordnung (FiLaV) einverstanden.

Anträge und Begründungen siehe Download.

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