Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz)

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 8. März 2019 haben Sie den Kanton Zug zur Stellungnahme in titelvermerkter Angelegenheit bis 14. Juni 2019 eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens.
Wir anerkennen den Revisionsbedarf in den drei von der Vorlage erfassten Themenbereichen Bankeninsolvenz, Einlagensicherung und Segregierung und unterstützen daher die Gesetzesrevision grundsätzlich. Die Vorlage scheint allerdings auf die rechtliche Ausgestaltung privatrechtlicher Banken ausgelegt zu sein; sie trägt den besonderen (rechtlichen) Verhältnissen der Kantonalbanken, welche mit grosser Mehrheit öffentlich-​rechtliche Anstalten oder wie die Zuger Kantonalbank eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaften nach Artikel 763 OR sind, keine Rechnung. Die Vorlage ist diesbezüglich anzupassen, ansonsten lehnen wir die vorgesehenen Gesetzesänderungen ab.
Abstützend auf die obigen Ausführungen stellen wir folgende Anträge:
1. Die Vorlage sei an die besonderen (rechtlichen) Verhältnisse der Kantonalbanken anzupassen.
2. Insbesondere seien Art. 28 Abs. 2, Art. 30 Abs. 2 und Art. 30c BankG entsprechend anzupassen.

Begründung siehe Download.

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