Finanzausgleich 2020 zwischen Bund und Kantonen: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Grundlagen für den Ressourcen-​, Lasten-​ und Härteausgleich 2020, zu der Sie uns am 1. Juli 2019 eingeladen haben.
Unsere Plausibilisierung der Datengrundlagen hat ergeben, dass die Berechnungen auf den vom Kanton Zug gelieferten Daten basieren. Wir gehen davon aus, dass die Berechnungen aufgrund korrekter Datenlieferungen aller Kantone seitens EFV korrekt vorgenommen wurden.
Der Kanton Zug trägt 2020 stattliche 329 Millionen Franken zum Nationalen Finanzausgleich bei. Das entspricht etwa dem Vorjahresniveau. Für alle Zugerinnen und Zuger macht dies pro Kopf 2685 Franken aus. Das ist der höchste Betrag aller Kantone. Er liegt rund 90 Prozent über jenem des zweitplatzierten Geberkantons. Damit leistet der Kanton Zug einen seit der Einführung des NFA stetig steigenden substanziellen Beitrag zugunsten der anderen Kantone – nebst den Arbeitsplätzen, mit denen er die Wirtschaftskraft der umliegenden Kantone stärkt.
Aufgrund der grossen Belastung, die die jährlichen NFA-​Zahlungen für Zug darstellen, ist es sehr zu begrüssen, dass auf Bundesebene dieses Missverhältnis und die Notwendigkeit für eine Reform des geltenden Bundesgesetzes über den Finanz-​ und Lastenausgleich (FiLaG) erkannt wurden. Der vom Bundesparlament angenommene Kompromissvorschlag der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sorgt für mehr Fairness im Finanzausgleich, ohne dabei sämtliche Fehler auszuräumen. Immerhin wird die bisher stetig steigende Entwicklung der Zuger Zahlungen gedämpft. Dieser von den Kantonen grossmehrheitlich unterstützte Kompromiss ist eine wichtige Stütze für den nationalen Zusammenhalt.

Regierungsrat des Kantons Zug

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11