Teilrevision des MWSTG (Weiterentwicklung der MWST) und der MWSTV

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 19. Juni 2020 hat uns das eidgenössische Finanzdepartement in titelvermerkter Angelegenheit zur Stellungnahme eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Der Regierungsrat des Kantons Zug äussert sich nachfolgend nur zu den aus Sicht der Gemeinwesen wesentlichen Punkten und stellt abstützend auf die Vernehmlassungsstellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) folgende

Anträge:

Die vorgeschlagenen Änderungen von Art. 18 MWSTG seien abzulehnen.
Leistungen von Gemeinwesen seien in den Katalog der von der Steuer befreiten Leistungen gemäss Art. 13 Abs. 2 MWSTG aufzunehmen.
Art. 33 Abs. 2 MWSTG, welcher die Vorsteuerabzugskürzung bei Subventionen regelt, sei ersatzlos zu streichen.

Begründung siehe Download.

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