Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2022–2025

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sommeruga, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 laden Sie uns zur Stellungnahme ein. Für die Gelegenheit zur Stellungnahme bedanken wir uns.
Der Regionale Personenverkehr (RPV) ist ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz. Die Finanzierung ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen.
Mit dem vierjährigen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des RPV für die Jahre 2022–2025 schafft der Bundesrat Sicherheit hinsichtlich der mittelfristig zu erwartenden Entwicklung der Abgeltungen. Dies erhöht die Verbindlichkeit des Bundes, fördert die Transparenz und erleichtert den Kantonen die Planung der eigenen finanziellen Beiträge an den RPV. Davon profitiert auch der Kanton Zug (Planungssicherheit), da die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel bereits vorgängig bekannt sind.

Der Regierungsrat des Kantons Zug nimmt zustimmend Kenntnis vom vorgeschlagenen Umfang des Verpflichtungskredits des Bundes für die Jahre 2022–2025.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11