14.470 s Pa.Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung.

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Kommissionsmitglieder

Mit Schreiben vom 28. November 2019 hat uns die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats in oben genannter Angelegenheit mit Frist bis zum 13. März 2020 zur Vernehmlassung eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt:

Anträge

Auf die vorgeschlagenen Änderungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), sei zu verzichten;
Auf Art. 55 Abs. 4 ZGB (Änderung bezüglich Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Organmitglieder) sei zu verzichten;
Es sei in einer Legaldefinition festzuhalten, wer «Personen mit berechtigten Kontrollinteressen» nach Art. 84 Abs. 3 ZGB sind.

Begründungen siehe Download.

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