Änderung des Ausländer-​ und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2019 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Änderung des Ausländer-​ und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze Stellung zu nehmen.
Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach und teilen Ihnen mit, dass wir mit der Vernehmlassungsvorlage einverstanden sind. Wir weisen einzig darauf hin, dass aus den Ausführungen unter Ziffer 2.1.2 des Erläuternden Berichts zur Strafbestimmung zum Menschenschmuggel (Art. 116 AIG) nicht unmissverständlich hervorgeht, dass die Streichung von Abs. 2 nicht durch diese Vorlage, sondern im Rahmen der Harmonisierung der Strafrahmen und der Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionsrecht (BBl 2018 2903) erfolgen soll. Wir empfehlen deshalb, Ziffer 2.1.2 dahingehend klarer zu formulieren, als ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Streichung von Abs. 2 nicht Bestandteil der vorliegenden Gesetzesänderung bildet.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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