Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-​Reform)

Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2019 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) das Vernehmlassungsverfahren zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-​Reform) eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 27. März 2020 eingeladen.

Vorbemerkungen:

Die vorgeschlagene BVG-​Reform sieht die Überarbeitung wichtiger Bereiche vor, wie beispielsweise die Halbierung des Koordinationsabzugs für Geringverdienende (Art. 8 Abs. 1 und 2), um deren Versicherungsleistung zu verbessern. Ebenso begrüssen wir in Anbetracht der Herausforderungen am Arbeitsmarkt (Fachkräftemangel, Demografie, Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmenden) die Abflachung der altersbezogenen Altersgutschriften (Art. 16). Die gesetzlich geregelte, regelmässige Berichterstattung (Art. 14 Abs. 3) stellt sicher, dass auf sich abzeichnende Veränderungen in der Finanzierung der beruflichen Vorsorge seitens der Politik rascher reagiert werden kann. Dennoch stellen wir folgende Anträge.

Anträge:

Die ganze BVG-​Reform sei hinsichtlich einer ausgewogenen Verteilung der «Last» auf die Generationen erneut zu überdenken. Die unter Vorbemerkung erwähnten positiven Elemente der vorliegenden Reform seien soweit möglich beizubehalten.
Es sei die Erhöhung des Rentenalters zu prüfen.
Es sei die Festlegung von altersunabhängigen, gleichbleibenden Arbeitgeberbeiträgen zu prüfen.

Begründungen siehe Downloads.

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