Änderung des Übertretungsstrafgesetzes vom 23. Mai 2013 (ÜStG; BGS 312.1)

Seit 1. Januar 2020 können neben einfachen Übertretungen im Strassenverkehr auch geringfügige Verstösse gegen andere Bundesgesetze, zum Beispiel im Bereich der Schifffahrt oder des Umwelt-​ und Wildtierschutzes, auf einfache Weise mit Ordnungsbussen sanktioniert werden. Diese Neuerungen im Bundesrecht bedingen Anpassungen in der kantonalen Gesetzgebung. Die Tatbestände und das Verfahren für Ordnungsbussen werden deshalb punktuell revidiert und einzelne Bestimmungen, die neu im Bundesgesetz geregelt sind, aufgehoben. Der Regierungsrat lädt die Zuger Gemeinden, die im Kantonsrat vertretenen Parteien und weitere interessierte Kreise ein, sich zum Revisionsentwurf zu äussern. Die Vernehmlassung dauert bis am Montag, 21. September 2020.

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