Teilrevision der Datensicherheitsverordnung

Der Kanton Zug passt das kantonale Datenschutzrecht den europäischen Vorgaben an. Das hierfür revidierte Datenschutzgesetz wurde im April 2020 in zweiter Lesung vom Kantonsrat verabschiedet. Gestützt darauf müssen die Datensicherheitsverordnung und weitere Erlasse auf den neusten Stand gebracht werden. Der Regierungsrat hat die Änderungen im Entwurf beschlossen und lädt die Gemeinden des Kantons Zug und weitere interessierte Kreise ein, dazu Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am Montag, 5. Oktober 2020.

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