Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 11. August 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 19. November 2021 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung der Vernehmlassung beauftragt. Gerne nehmen wir zur Vorlage nachfolgend Stellung.
Mit der Vorlage soll das bisherige Erfassungssystem zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) technisch abgelöst und weiterentwickelt werden. Die angestrebte Vereinfachung bei der Erhebung der LSVA und die Verringerung des administrativen Aufwandes bei Transportgewerbe und Bund sind zu begrüssen. Der Kanton Zug unterstützt daher die geplanten Änderungen unter Berücksichtigung des folgenden Antrags:
Den Kantonen ist Gelegenheit zu geben, zu einer allfälligen Änderung der Verordnung des EFD über die Entschädigung der kantonalen Behörden für den Vollzug der Schwerverkehrsabgabe vom 5. Mai 2000 (SR 641.811.911) Stellung zu nehmen. Überdies wäre eine allfällige Änderung der Höhe der Entschädigung den Kantonen im Rahmen der Finanzplanung frühzeitig zu kommunizieren.

Begründung siehe Download.

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