Vernehmlassung betreffend Änderung der Jagdverordnung (JSV, SR 922.01)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Mit Schreiben vom 31. März 2021 haben Sie uns in oben genannter Angelegenheit zur Vernehmlassung mit Frist bis zum 5. Mai 2021 eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns gerne wie folgt:

I. Allgemeine Bemerkungen

Der Kanton Zug begrüsst grundsätzlich die geplanten Änderungen der Jagdverordnung. Im Hinblick auf die einzelnen Artikel des Verordnungsentwurfs sieht er jedoch Verschärfungs-​ bzw. Präzisierungsbedarf. Dies wird nachfolgend im Einzelnen dargelegt.

Details siehe DownloadI. Allgemeine Bemerkungen

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