Änderung der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-​19) (Covid-​19-​Verordnung Arbeitslosenversicherung)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 11. Juni 2021 haben Sie die Kantone eingeladen, zur Änderung der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-​19) (Covid-​19-​Verordnung Arbeitslosenversicherung) Stellung zu nehmen. Die Volkswirtschaftsdirektion wurde von der Staatskanzlei mit der direkten Beantwortung beauftragt, was wir hiermit gerne wahrnehmen.
Wir begrüssen die Erhöhung der Höchstdauer für den Bezug von KAE auf 24 Monate und die Verlängerung des Anspruchs auf KAE für die zusätzlich anspruchsberechtigten Personengruppen. Damit wird der aktuellen epidemiologischen Lage Rechnung getragen.
Wir sind auch einverstanden mit der Verlängerung des vereinfachten Verfahrens, stellen in diesem Zusammenhang jedoch folgenden Antrag:
Die Rückkehr vom vereinfachten Verfahren zum ordentlichen Verfahren per Ende September 2021 ist bereits im August 2021 zu entscheiden und der Entscheid gegenüber den Unternehmen frühzeitig zu kommunizieren, damit diese sich rechtzeitig anpassen können.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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