Einführungsverordnung zur Verordnung des Bundes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (E-EÖBV)
Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für die neue Einführungsverordnung zur Verordnung des Bundes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (E-EÖBV) in die Vernehmlassung zu schicken. Die Einwohnergemeinden des Kantons Zug sowie der Advokatenverein des Kantons Zug sind eingeladen, bis Anfang Juli 2021 zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen.
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