Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellung und Online-​Versteigerung)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 22. Juni 2022 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellung und Online-​Versteigerung) Stellung zu nehmen.

Vorbemerkungen

Die Ziele, die mit dem vorliegenden Entwurf verfolgt werden, begrüssen wir. Sie sind für die Modernisierung des Betreibungswesens hilfreich und nötig. Dies gilt insbesondere für die Ermöglichung von Online-​Verwertungen für Betreibungs-​ und Konkursämter. Das Konkursamt Zug hat sich bereits in den Jahren vor der Corona-​Pandemie immer wieder mit der Frage auseinandergesetzt, ob unter geltendem Recht Online-​Versteigerungen über eine Plattform eines privaten Anbieters zulässig sind. Diese Abklärungen haben jeweils zu einem negativen Resultat geführt. Während der Pandemie hat das Konkursamt Zug sodann von Art. 9 der Covid-​19-​Verordnung Justiz und Verfahrensrecht Gebrauch gemacht und Vermögenswerte über die Plattform eines privaten Anbieters versteigert. Aufgrund der durchwegs positiven Erfahrungen hat das Konkursamt Zug zusammen mit dem Betreibungsamt Zug per 1. Januar 2022 eine gemeinsame eigene Versteigerungsplattform in Betrieb genommen. Um dies zu ermöglichen, war eine Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde nötig. Wir begrüssen, dass künftig Online-​Versteigerungen unmittelbar gestützt auf das SchKG zulässig sein sollen. Damit wird vermieden, dass jedes Betreibungs-​ und Konkursamt eine Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen muss. Zudem wird Rechtssicherheit geschaffen, indem sichergestellt wird, dass allgemein dieselben Regeln gelten und nicht ein Wildwuchs an kantonalen Bewilligungen entsteht.

Details siehe Download.

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