Verordnung des Bundesrats über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV)

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Wir beziehen uns auf das am 17. August 2022 eröffnete Vernehmlassungsverfahren in oben erwähnter Sache und bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion mit der direkten Beantwortung beauftragt.
Wesentliche Teile der Verordnung, etwa hinsichtlich Veranlagungszuständigkeit / Verfahrensrecht, sind noch offen, weil das Implementation Framework auf internationaler Ebene noch in Ausarbeitung ist. Zudem befasst sich eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone derzeit intensiv mit zentralen Fragen der Veranlagung, des Bezugs, der Rechtsmittel und des weiteren Verfahrensrechts, damit diese Erkenntnisse dann gegen Ende 2022 in einen zweiten Entwurf der MindStV einfliessen können. Der Kanton Zug ist in diese Arbeiten auf fachtechnischer Ebene eingebunden und bringt sich dort direkt aktiv ein. Gerne werden wir uns zu den noch offenen Fragen dann zu gegebener Zeit noch einmal vernehmen lassen.
Details siehe Download.

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