Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Verordnung zum EG RHG, BGS 251.12)
Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, den Entwurf der revidierten Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 20. Oktober 2022 zur revidierten Verordnung Stellung zu nehmen.
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