Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident

Mit Schreiben vom 22. September 2023 haben Sie uns zur Stellungnahme eingeladen.

Der Kanton Zug schliesst sich der Haltung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) an. Obwohl auch wir die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Übernahme der medizinischen Massnahmen für Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus grundsätzlich begrüssen, lehnen wir den vorliegenden Gesetzesentwurf aus den in der Stellungnahme der EDK genannten Gründen ab. Insbesondere fordern auch wir eine Kostenübernahme durch die IV zu gleichen Teilen.

Details siehe Download.

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