Teilrevision der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 3. März 2023 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 12. Juni 2023 vernehmen zu lassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung der Vernehmlassung beauftragt. Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen nehmen wir wie folgt zur Vorlage Stellung.

I. Allgemeines

Der Kanton Zug begrüsst grundsätzlich, dass die Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz mit sogenannten «Kollisionsregelungen» von Jugend- und Erwachsenensanktionen ergänzt wird. Diese Regelungen sollten nach unserer Ansicht Zuständigkeits- und Zeitpunktfragen (z.B. Aufschub einer Sanktion zugunsten einer anderen) klären und der Praxis so Hilfestellung bzw. Vorgaben im vollzugsrechtlichen Alltag bieten. Weiter sollten diese Regelungen aber auch – analog zu den bereits erfolgten Gesetzesanpassungen – eine klare Trennung der beiden Sanktionsarten unterstreichen und definieren. So sollte der Vollzug von jugendstrafrechtlichen Sanktionen durch diejenige Behörde erfolgen, die in diesem Bereich die erforderliche Praxis und Erfahrung aufweist; gleiches gilt für den Vollzug von erwachsenenstrafrechtlichen Sanktionen. Die vorgeschlagenen Regelungen kommen diesem Anspruch in einigen Punkten nicht nach.

Details siehe Download.

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