Änderung der Ausführungsverordnungen (VZAE, VVWAL, AsylV 2) zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz (Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 29. Mai 2023 vernehmen zu lassen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Der Kanton Zug begrüsst die grundlegende Zielsetzung der Anpassungen, konkret die Verbesserung der Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und von Personen mit einer Härtefallbewilligung in den Arbeitsmarkt respektive den erleichterten Zugang zur Erwerbstätigkeit für diese Personengruppen. Mit den Änderungen werden bisherige, für die Integration hinderliche administrative Hürden abgebaut respektive beseitigt und der geforderten Mobilität auf dem Arbeitsmarkt wird Rechnung getragen.

Im Einzelnen stellen wir folgenden Antrag:

Antrag:

Es sei ein zusätzlicher Absatz 6 in Art. 67a nVZAE aufzunehmen.

Begründung siehe Download.

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