Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Der Kanton Zug begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen bei der Pflichtlagerhaltung. Wir vertrauen den Fachkräften des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, die Pflichtlagerhaltung im Bereich der Nahrungs- und Futtermittel im Sinne der Schweizer Bevölkerung und Landwirtschaft an die veränderten Umständen anzupassen.
Details siehe Download.
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BLOP