Teilrevision des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern vom 25. Januar 1996 (Gastgewerbegesetz, GGG; BGS 943.11)

Vernehmlassung zur Teilrevision des Gastgewerbegesetzes eröffnet: Das geltende Gastgewerbegesetz enthält ein Verbot, alkoholhaltige Getränke an Betrunkene abzugeben. Diese Vorschrift erweist sich in der Praxis als kaum umsetzbar. Gestützt auf eine vom Kantonsrat teilerheblich erklärte Motion soll dieses Verbot daher aufgehoben werden. Damit wird auf die Eigenverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten und auf das Verantwortungsbewusstsein der Gastgewerbebetriebe vertraut. Die Gesetzesänderung liegt im Entwurf vor. Der Regierungsrat lädt die Zuger Einwohnergemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, dazu Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 13. Dezember 2023.

Michael Siegrist

Stv. Generalsekretär

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