Änderung der Kantonsverfassung und Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen betreffend kantonales Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen

Der Regierungsrat hat eine Vorlage verabschiedet, die den Ausschluss von Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, von der Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechtsrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene abschafft. Er setzt damit einen politischen Vorstoss um. Nebst einer Änderung im Wahl- und Abstimmungsgesetz braucht es für die Umsetzung auch eine Änderung der Kantonsverfassung. Mit Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen erfüllt der Kanton Zug die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 ergeben. Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf betreffend die Änderung der Verfassung des Kantons Zug und die Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen in die Vernehmlassung zu schicken. Direktion des Innern/Direktionssekretariat

Séverine Feh

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