Änderung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen

Das Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Zug wird umfassend revidiert. Bei der Ausarbeitung der entsprechenden Vorlage wurden sowohl seit längerem bestehende als auch neue Revisionsanliegen berücksichtigt. Diese beinhalten unter anderem Regelungen hinsichtlich Wohnsitzerfordernisse, Anpassungen in Bezug auf den Heimatschein und Anpassungen zu den Ausstandsgründen für Mitglieder der Stimmbüros. Weitere Änderungen betreffen Ungültigkeitsgründe bei der brieflichen Stimmabgabe und die Auszählung der Wahlzettel durch die Gemeinden. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für barrierefreie Wahlunterlagen für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf betreffend die Änderungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen in die Vernehmlassung zu schicken. Direktion des Innern/Direktionssekretariat

Séverine Feh

Generalsekretärin

Kontakt

Direktion des Innern

Kontaktformular
Anschrift
Direktion des Innern
Neugasse 2, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 594 24 00