Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 25. Juni 2025 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK den Kanton Zug in obgenannter Angelegenheit zur Vernehmlassung eingeladen. Wir äussern uns dazu gerne wie folgt:
1. Änderung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600)
Der Kanton Zug begrüsst die Revision der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) grundsätzlich. Die vorliegenden Anpassungen tragen zur Kreislauffähigkeit der Abfallwirtschaft bei. Insbesondere die Festsetzung der Abfallhierarchie – stoffliche Verwertung vor energetischer – beurteilt der Kanton Zug positiv. Zudem wird unterstützt, dass bei den biogenen Abfällen das Ausschleusen von Fremdstoffen (Verpackungen und Kennzeichnungen) thematisiert und die Separatsammlung auf Industrie und Gewerbe ausgedehnt wird. Ebenfalls erachten wir es für den Vollzug grundsätzlich als sinnvoll, sowohl die Bussen für Verstösse gegen das Littering-Verbot als auch diejenigen für die widerrechtliche Entsorgung grösserer Mengen an Siedlungsabfällen in der Ordnungsbussenverordnung festzusetzen.
Details siehe Download.