Anpassung kantonaler Richtplan 25/2: Siedlungsbegrenzungslinie (Hünenberg); Speziallandwirtschaftszone, Schwerpunkt Erholung Gubel, Kies- und Deponiekonzept
Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan an: Die Anpassung des kantonalen Richtplans umfasst vielfältige Themen. Verschiebung einer Siedlungsbegrenzungslinie in Hünenberg für den neuen Ökihof, die Ergänzung der Bedingungen für bodenunabhängige Landwirtschaftszonen (Kapitel L 1), die Streichung des Schwerpunkts Erholung im Gubel (L 11) und das überarbeitete Kies- und Deponiekonzept (E 3, E 4, und E 11). Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern.
Baudirektion/Amt für Raum und Verkehr
René Hutter
Leiter Amt für Raum und Verkehr
6300 Zug
