Teilrevision des Ombudsgesetzes vom 27. Mai 2010 (BGS 156.1) und des Datenschutzgesetzes vom 28. September 2000 (BGS 157.1)

Vernehmlassung zur Teilrevision des Ombudsgesetzes und des Datenschutzgesetzes eröffnet: Mit der Teilrevision wird die rechtliche und finanzielle Unabhängigkeit der Ombudsstelle und der Datenschutzstelle gestärkt. Der Regie-rungsrat soll dem Kantonsrat in Zukunft keinen abweichenden Antrag zum Budgetentwurf der beiden Fachstellen mehr unterbreiten, sich aber gleichwohl gegenüber dem Kantonsrat dazu äussern können. Der restliche Budgetprozess bleibt unverändert. Mit der Teilrevision wird die teilerheblich erklärte Motion (Vorlage Nr. 3544.1 -17269) umgesetzt. Der Regierungsrat lädt die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zur Gesetzesänderung bis am Montag, 19. Mai 2025 Stellung zu nehmen.

Carmen Lingg

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