NAV Privathaushalt
Personen, welche direkt in einem privaten Haushalt im Kanton Zug angestellt sind, unterstehen dem Normalarbeitsvertrag (NAV) Privathaushalt.
Privathaushalt
Personen, welche direkt in einem privaten Haushalt im Kanton Zug angestellt sind, unterstehen dem Normalarbeitsvertrag (NAV) Privathaushalt. Der NAV Privathaushalt legt die Mindestbedingungen für Arbeitsverhältnisse im Privathaushalt im Kanton Zug fest. Er dient dazu, faire und klare Rahmenbedingungen für beide Seiten – Arbeitgebende und Arbeitnehmende – zu schaffen.
Im Privathaushalt werden häufig einzelne Personen beschäftigt, etwa für Hausarbeiten oder Betreuungsaufgaben. Damit in diesen Arbeitsverhältnissen einheitliche und faire Standards gelten, hat der Kanton Zug den NAV Privathaushalt eingeführt.
Der NAV schützt:
- Arbeitnehmende, indem faire Arbeitsbedingungen garantiert.
- Arbeitgebende, indem er klare Vorgaben schafft und Rechtssicherheit bietet.
So werden Missverständnisse vermieden und faire Arbeitsverhältnisse gefördert.
Der NAV enthält unter anderem Bestimmungen zu:
- Arbeits- und Ruhezeiten sowie Ferienanspruch
- Präsenzzeiten und deren Dokumentation
- Entschädigungen für Anreise- oder Übernachtungszeiten
Diese Vorgaben gelten für alle Privathaushalte (Direktanstellungen) im Kanton Zug und bilden die Grundlage für rechtlich korrekte und faire Arbeitsverträge.
Der NAV Privathaushalt des Kantons Zug beinhaltet keine Mindestlöhne. Diese sind im NAV Hauswirtschaft des Bundes geregelt.
Der NAV Privathaushalt wurde per 1. September 2025 überarbeitet und enthält nun auch Bestimmungen zur 24-Stunden Betreuung.
Weitere Informationen
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Telefonnummer: +41 41 594 55 20, E-Mail: info.awa@zg.ch
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00