Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist definiert als eine entlöhnte selbständige oder unselbständige Arbeit, bei deren Ausübung Arbeitgebende und Arbeitnehmende wichtige Rahmenbedingungen nicht berücksichtigen. Beide Seiten verstossen damit gegen das Gesetz.

Bei Schwarzarbeit werden:

  • Keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV, usw.)
  • Keine Arbeitsbewilligungen eingeholt
  • Kein Lohn und kein Umsatz versteuert
  • Unrechtmässig Arbeitslosengelder bezogen
  • Keine Quellensteuer abgerechnet

 

Bussen

Wer die Sozialversicherung-, Ausländer- und Steuergesetzte verletzt, wird gebüsst. Die Bussen werden von den jeweiligen Vollzugsbehörden ausgesprochen.

Schwarzarbeit bekämpfen

Flankierende Massnahmen (FlaM)

Für die Ausübung einer Tätigkeit in der Schweiz muss der orts- und branchenübliche Lohn bezahlt werden. Wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat ist irrelevant. 

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Arbeit

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