Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und Schutzbedürftige (Ausweis S) benötigen keine Arbeitsbewilligung. Es genügt, wenn ihre Erwerbstätigkeit gemeldet wird.

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Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitskräfte

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Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitskräfte
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