Grundstückerwerb durch Personen im Ausland (Lex Koller)

Darf ich als ausländische Person ein Haus oder eine Wohnung (Grundstück) im Kanton Zug erwerben? Falls Sie als ausländische Person eine Frage zum Erwerb von Wohneigentum im Kanton Zug haben, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.

BurgZug

Worum geht es? «Lex Koller»

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) regelt, inwieweit Personen Grundstücke in der Schweiz erwerben dürfen. Für Personen im Ausland nach dem BewG gibt es Einschränkungen. Das Gesetz ist auch unter dem Namen «Lex Koller» bekannt. Wir vollziehen dieses Gesetz für Grundstücke im Kanton Zug. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

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