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12.08.2026, Medienmitteilung

100 / Cham: Zu schnell, zu jung - vier Trendfahrzeuge sichergestellt

Drei Jugendliche und eine Erwachsene sind der Zuger Polizei mit E-Trottinetts und E-Rollern aufgrund ihrer Fahrweise oder Geschwindigkeit aufgefallen. Bei den anschliessenden Kontrollen wurden mehrere Widerhandlungen festgestellt.

Am Dienstag (11. August 2026) sind der Zuger Polizei im Rahmen der ordentlichen Patrouillentätigkeit gesamthaft drei Jugendliche und eine erwachsene Person, an verschiedenen Örtlichkeiten in Cham, mit E-Trottinetts und E-Rollern aufgefallen. Aufgrund ihrer Fahrweise beziehungsweise der gefahrenen Geschwindigkeit wurden sie durch Mitarbeitende der Verkehrs- und der Bereitschaftspolizei kontrolliert.

Bei einem E-Trottinett ergab die technische Überprüfung auf dem Rollenprüfstand eine Höchstgeschwindigkeit von 68 km/h statt der erlaubten 20 km/h. Ein weiterer Jugendlicher war mit einem E-Scooter mit rund 35 km/h auf einem Trottoir unterwegs. Auch dieses Fahrzeug entsprach aufgrund der Geschwindigkeit nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Im dritten Fall hatte der 11-jährige Lenker eines E-Trottinetts das erforderliche Mindestalter für das Führen eines solches Gefährts noch nicht erreicht und war damit ohne die erforderliche Fahrberechtigung unterwegs. Bei einer vierten Kontrolle stellten die Einsatzkräfte eine 51-jährige Frau auf einem E-Roller fest. Das Fahrzeug konnte schneller als die erlaubten 25 km/h fahren und entsprach damit ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Alle angehaltenen Personen wurden wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch die Zuger Polizei an die Staatsanwaltschaft bzw. Jugendanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht. Die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Fahrzeuge wurden polizeilich sichergestellt.

Prävention und Sensibilisierung im Fokus

Manipulierte Fahrzeuge erhöhen das Unfall- und Verletzungsrisiko erheblich. Wer ohne erforderliche Fahrberechtigung oder mit einem nicht vorschriftsgemässen Fahrzeug unterwegs ist, muss mit Bussen oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die Zuger Polizei nimmt die vier Fälle zum Anlass, Jugendliche sowie deren Eltern für die Gefahren und rechtlichen Folgen zu sensibilisieren. Vor der Benutzung eines E-Trottinetts oder E-Rollers sollte geprüft werden, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ob die Voraussetzungen bezüglich Alter und Fahrberechtigung erfüllt sind. Auf der Website des Kantons Zug finden sich unter Zuger Polizei/Prävention/Verkehrsprävention/Trendfahrzeuge sämtliche relevanten Informationen dazu.