10.06.2023, MEDIENMITTEILUNG
124 / Zug: Fahrunfähiger Rollerfahrer verursacht Selbstunfall
Eine Polizeipatrouille wollte einen mit zwei Personen besetzten Roller kontrollieren. Der Fahrer ignorierte das polizeiliche Haltezeichen und fuhr weiter. Wenig später verursachte er einen Selbstunfall.
In der Nacht auf Samstag (10. Juni 2023), kurz vor 05:00 Uhr, fiel eine Polizeipatrouille an der Alpenstrasse in der Stadt Zug ein Roller auf, auf dem sich zwei Personen ohne Helm befanden. Da-raufhin wollten die Einsatzkräfte den Roller stoppen und die Personen kontrollieren. Der Lenker ignorierte jedoch das polizeiliche Haltezeichen, beschleunigte stark und versuchte mit waghalsigen Fahrmanövern durch diverse Strassen und Plätze des Neustadtquartiers, sich der Kontrolle zu entziehen.
Aufgrund der gefährlichen Fahrweise des Rollerfahrers entschieden sich die Einsatzkräfte, die Nachfahrt abzubrechen. Wenig später sichteten sie den Zweiradfahrer an der Aabachstrasse aber erneut und konnten aus dem stillstehenden Patrouillenfahrzeug sehen, wie der Roller zu Fall kam. Der 22-jährige Fahrer wie auch seine gleichaltrige Begleiterin blieben beim Selbstunfall unverletzt.
Die beim Fahrer durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0.74 mg/l. Da auch der Drogenschnelltest positiv reagierte, ordnete der Pikett-Staatsanwalt eine Blut- und Urinprobe im Spital an.
Der 22-jährige Mann wird zur Anzeige gebracht und muss sich bei der Staatsanwaltschaft des Kan-tons Zug verantworten.
Fahrunfähiger Rollerfahrer verursacht Selbstunfall