11.01.2024, MEDIENMITTEILUNG
008 / Zug: Wer unseriöse Kurierfahrten ausführt, kann sich strafbar machen
Telefonbetrüger engagieren für ihre Machenschaften immer wieder Arbeitssuchende. Diese werden mit einer grosszügigen Entlöhnung angelockt. Die Polizei warnt - wer solche Kurierfahrten ausführt, kann zur Rechenschaft gezogen werden.
Zum Abholen der Beute bei potenziellen Geschädigten locken Telefonbetrüger mit Fake-Stellen Ar-beitssuchende für Kurierfahrten mit Privatfahrzeugen. Auch werden die Job-Interessierten mittels Messenger-Dienste wie WhatsApp, Facebook-Messenger, Telegram sowie anderen sozialen Netzwerken kontaktiert und ihnen wird ein lukrativer Verdienst in Aussicht gestellt. Gehen die Arbeitssuchenden auf das Angebot ein, müssen diese zunächst Kopien von ihren persönlichen Ausweisen an die Betrüger senden.
Ohne den genauen Hintergrund zu kennen, müssen die Arbeitssuchenden Geld und/oder Wertsachen am Wohnort eines Opfers abholen, Couverts und/oder Pakete an einen bestimmten Ort transportieren oder schockierte und verunsicherte Opfer zu einem Finanzinstitut oder einen Bitcoin-Automaten fahren, um sie dort beim Geldabholen oder der Geldeinzahlung zu unterstützen.
• Bei Unsicherheit - informieren Sie die richtige Polizei und wählen Sie den Notruf 117.