14.04.2025, MEDIENMITTEILUNG
043 / Kanton Zug: Frühlingsgefühle am falschen Ort
Das schöne Wetter zu Beginn des Wochenendes hat viele Verkehrsteilnehmende auf die Strassen gelockt. Dabei wurde zu schnell und riskant gefahren sowie unnötiger Lärm verursacht. Zahlreiche Fahrzeuglenkende werden verzeigt und müssen sich für ihr Tun bei der Staatsanwaltschaft verantworten.
Am Freitagnachmittag (11. April 2025), um 15:30 Uhr, führten Einsatzkräfte der Verkehrspolizei an der Zugerstrasse in der Gemeinde Baar eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei stoppten sie ein Fahrzeug, welches in der dortigen 30er-Zone mit einer Netto-Geschwindigkeit von 44 km/h unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte zudem fest, dass der 34-jährige Lenker keinen gültigen Führerausweis besitzt und unter Drogeneinfluss am Steuer sass. Der fehlbare Lenker musste im Spital eine Blut- und Urinprobe abgeben und wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht.
Am Samstagnachmittag (12. April 2025) hat die Verkehrspolizei auf der Kantonsstrasse zwischen Steinhausen und Knonau zwei weitere Schnellfahrer gestoppt. Ein 38-jähriger Fahrzeuglenker über-schritt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um Netto 24 km/h und ein 27-jähriger Autofahrer um Netto 35 km/h. Zu schnell unterwegs war am Samstagabend auch ein 34-jähriger Fahrzeug-lenker auf der Sihlbruggstrasse in der Gemeinde Baar. Er überschritt die auf diesem Streckenabschnitt erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um Netto 24 km/h.
Sämtliche fehlbaren Fahrzeuglenkenden müssen sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Zudem erfolgt jeweils eine Meldung an die zuständige Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt).
Das Fahrverhalten einer 45-jährigen Frau hat wiederum eine Anzeige zur Folge. Die Autolenkerin fuhr am Samstagabend (12. April 2025) auf der Gotthardstrasse in der Zuger Innenstadt auf der Gegenfahrbahn auf eine Kreuzung zu und gefährdete damit sich und die anderen Verkehrsteilnehmenden.
Die Zuger Polizei erinnert daran, dass Rücksicht und Respekt im Strassenverkehr nicht vom Wetter abhängig sind. Überhöhte Geschwindigkeit gefährdet die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender und vermeidbarer Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität der Bevölkerung. Auch in den kommenden Wochen wird die Zuger Polizei gezielt Verkehrskontrollen durchführen.