19.05.2025, MEDIENMITTEILUNG

057 / Kanton Zug: Ohne Ausweis, unnötiger Lärm, gefährliches Fahrmanöver

Die Verkehrspolizei hat am vergangenen Wochenende drei Fahrzeuglenker gestoppt und aus dem Verkehr gezogen. Ein Sportwagen wurde sichergestellt und eine technische Expertise angeordnet.

Ohne Führerausweis unterwegs

Am Freitagabend (16. Mai 2025) ist einer Patrouille der Verkehrspolizei auf der Autobahn A4 ein Fahrzeuglenker aufgefallen, der mehrmals ohne Richtungsanzeige die Fahrstreifen gewechselt hat. In der Folge wurde das Auto in Baar ab der Autobahn geleitet und der Lenker kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der 19-jährige Fahrer keinen gültigen Führerausweis besitzt. Für den Lenker war die Fahrt damit zu Ende und er muss sich für sein Fehlverhalten bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Mit unnötigen Knallgeräuschen unterwegs

Am Samstagabend (17. Mai 2025) wurde der Zuger Polizei gemeldet, dass im Bereich der Ahornstrasse in der Gemeinde Unterägeri ein Sportwagen mit überhöhter Geschwindigkeit sowie lauten Knallgeräuschen unterwegs sei. Wenig später konnte eine Patrouille der Verkehrspolizei selbst feststellen, wie der signalisierte Fahrzeuglenker von der Zuger- in die Zugerbergstrasse einbog, dabei unnötig stark beschleunigte und dadurch vermeidbaren Lärm verur-sachte. Der 18-jährige Lenker wurde daraufhin gestoppt und kontrolliert. Wegen des Verdachts auf unerlaubte technische Abänderungen am Fahrzeug wurde der Sportwagen sichergestellt und eine Expertise veranlasst. Bei einer Bestätigung des Verdachts drohen dem Lenker neben administrativen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Gefährliches Fahrmanöver in der Innenstadt

Am Sonntagabend (18. Mai 2025) konnte eine Polizeipatrouille beobachten, wie ein Fahrzeuglenker von einem Vorplatz auf die Baarerstrasse in der Stadt Zug fuhr. Dabei beschleunigte er so stark, dass er die Kontrolle über das Auto verlor und das Fahrzeugheck ausbrach. Weiter verursachte er dadurch unnötigen Lärm. Der 21-jährige Lenker wurde ebenfalls gestoppt und wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.