Berufsfindungsjahr BFJ
Berufsfindungsjahr BFJ bei den Brückenangebote des Kantons Zug
Das Amt für Brückenangebote kann fünf Jugendlichen einen Platz im Berufsfindungsjahr anbieten.
Aufnahmebedingung
Das Amt für Brückenangebote kann die Kosten eines Berufsfindungsjahres von fünf Jugendlichen in folgender Reihenfolge (Priorität) übernehmen:
Priorität 1:
Jugendliche mit einer Lernbehinderung (nach der international anerkannten statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme [ICD-10]: Ziff. F.81.3) und/oder überdauernden Lernziel Anpassungen in mehreren Fächern.
Priorität 2:
Jugendliche mit einer multiplen Beeinträchtigung aufgrund einer diagnostizierten Autismus-Spektrums-Störung oder vom Schulpsychiatrischen Dienst ausgewiesenen höheren Betreuungsaufwand (1:1 Anleitung) oder vom Schulischen Heilpädagogen festgehaltenen besonderen Unterstützungsbedarf, und die in mehreren Fächern ungenügende Noten haben
Für Lernende mit integrativer oder separativer Sonderschulung gibt es Brückenangebote in Form von Berufsfindungs- / Aufbau- und Berufsfindungs- oder Berufsvorbereitungsjahren. Das Amt für Brückenangebote ist in diesen Zuweisungsprozess nicht involviert.
Aufnahmebedingungen
Priorität 1: Es liegt eine vom SPD deklarierte Lernbehinderung (nach ICD-10: F.81.3) vor und/oder der/die Jugendliche hat überdauernde Lernziel-Anpassungen in mehreren Fächern vorzuweisen (Zeugnisse inkl. Lernberichte) vor.
Priorität 2: .Es liegt eine diagnostizierten Autismus-Spektrums-Störung (Bescheinigung) oder vom Schulpsychiatrischen Dienst ausgewiesenen höheren Betreuungsaufwand vor (Berichte) oder vom Schulischen Heilpädagogen SHP festgehaltenen Unterstützungsbedarf, und die in mehreren Fächern ungenügende Noten haben.
- Es sind alle relevanten schriftlichen Dokumente / Bescheinigungen (vgl. Priorität 1 oder 2) einzureichen.
- Es werden alle Zeugnisse inkl Lernberichte der Oberstufe eingereicht.
- Die Erziehungsberichten erklären sich bereit, mit der IV zusammen zu arbeiten.
- Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, den Kostenbeitrag von CHF 1'500.00 für Schulanlässe und Materialkosten zu übernehmen.
- Der rechtliche Wohnsitz (Schriften) befindet sich im Kanton Zug.
- Die Volksschule ist abgeschlossen
- Die Erziehungsberechtigen und LernendeR sind einverstanden, dass bei Lehrpersonen, Schulleitungen und Heilpädagogen der gemeindlichen Oberstufe Referenzen eingeholt werden können.
Ausgangslage und Ablauf | Ziel | Aufnahmeverfahren BFJ
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Ausgangslage / Ablauf
Nach der obligatorischen Schulzeit bieten die Brückenangebote des Kantons Zug eine Anschlusslösung für Jugendliche, welche für den Schritt in die weitere Ausbildung (Sek II) noch Zeit und Unterstützung brauchen. In die drei Brückenangebote S-B-A, K-B-A und I-B-A können Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe (Realschule, Sekundaschule, Untergymnasien) eintreten, wenn eine unmittelbare Anschlusslösung in Form einer Berufs- oder allgemeinbildenden Ausbildung realistisch erscheint. Dasselbe gilt für das Arbeits- und Bildungsprogramm „Einstieg in die Berufswelt" vom VAM.
Reichen die kognitiven Voraussetzungen für das schulische und das kombinierte Brückenangebot nicht oder bestehen berechtigte Zweifel, so bietet sich eine weitere Möglichkeit an, ein spezialisiertes Orientierungsjahr zu besuchen. Dieses sog. Berufsfindungsjahres ist in erster Priorität für Jugendliche vorgesehen, welche über längere Zeit in der Regelklasse integriert und mit angepassten Lernzielen in mehreren Fächern heilpädagogisch betreut wurden. Sie haben keine IV-Berechtigung (für den 2. Arbeitsmarkt) und gleichzeitig ist der direkte Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt (noch) nicht möglich.
In zweiter Priorität können auch Jugendliche aufgenommen werden, bei welchen eine diagnostizierten Autismus-Spektrums-Störung (Bescheinigung) oder vom Schulpsychiatrischen Dienst ausgewiesenen höheren Betreuungsaufwand (Berichte) oder vom Schulischen Heilpädagogen SHP festgehaltenen Unterstützungsbedarf (und die in mehreren Fächern ungenügende Noten haben) vorliegt.
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Ziel des Angebots
Während des Berufsfindungsjahres wird unter professioneller Begleitung geklärt, welche berufliche Grundbildung im Anschluss dieses Brückenjahres möglich ist. Andernfalls ergeben intensive Abklärungen eine Lösung über den 2. Arbeitsmarkt (IV). Deshalb ist ein Aufnahmekriterium, dass die Erziehungsberichtigten sich bereit erklären müssen, mit der IV zusammen zu arbeiten.
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Aufnahmeverfahren
Die Anmeldung des/der Jugendlichen erfolgt mittels eines Anmeldebogens beim Amt für Brückenangebote (Anmeldeformular).
Die Anzahl bewilligter Plätze ist auf fünf beschränkt.
Die Plätze werden nach dem Prinzip "First come, first served" vergeben. Die Lernenden der Priorität 1 haben Vorrang.
Die ersten fünf vollständigen Dossiers mit Berechtigung (Bescheinigungen – Berichte SHP, SPD) werden berücksichtigt. Weitere Dossiers kommen auf eine Warteliste (chronologisch und nach Priorität). Dossier der Priorität 2 werden nach Ablauf der Abgabeefrist berücksichtigt.
Anhand der vollständig eingereichten Unterlagen (Anmeldeformular inkl. Zeugnisse und Lernberichte der Oberstufe bis zum 1. Semester der 3. Oberstufe) prüft das Amt, ob die Aufnahmebedingungen erfüllt sind.
Da die Anzahl Betroffener zu klein ist, um ein weiteres öffentliches Angebot zu führen, übernimmt das Heilpädagogische Zentrum Hagendorn diese Aufgabe.
Der Schulort der Lernenden des BFJ ist am S-B-A Schulisches-Brücken-Angebot, Ziegelmattweg 1 in Zug.
Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2025/26:
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- Anmeldebeginn: nach den Sportferien
- Abgabefrist Anmeldung:
Mittwoch, 26. März 2025
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Benötigte Dokumente
Anmeldeformular
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