Brückenangebote Kanton Zug
Die Brückenangebote Kanton Zug mit den Profilen S-B-A, K-B-A und I-B-A ermöglichen Jugendlichen und Erwachsenen die notwendige Erweiterung ihrer Kompetenzen für einen nachhaltigen Einstieg in die Arbeitswelt oder eine allgemeinbildende Schule.
Amt für Brückenangebote
Das Amt für Brückenangebote ist zuständig für die Führung, Koordination, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der kantonalen Brückenangebote mit den Profilen S-B-A, K-B-A und I-B-A.
Telefonisch erreichen Sie uns:
MO - DO: 08.00 - 11.30 und 13.30 - 16.00 Uhr
FR: 08.00 - 11.30 Uhr
Persönliche Termine vor Ort: nach Vereinbarung
Welche Profile gibt es?
Die Brückenangebote Kanton Zug mit den Profilen S-B-A, K-B-A
und I-B-A ermöglichen Jugendlichen und Erwachsenen die notwendige Erweiterung ihrer Kompetenzen für einen nachhaltigen Einstieg in die Arbeitswelt oder eine allgemeinbildende Schule.
Dabei bieten die drei Angebote während ein bis zwei Jahren – je nach Schwerpunkt – individuelle Lösungen zur Steigerung der Sprachkompetenz (I-B-A), der allgemeinen schulischen und überfachlichen Kompetenzen (S-B-A) oder der praktischen Arbeitserfahrung in Betrieben (K-B-A). Dies erfolgt immer in Kombination mit der gezielten Unterstützung und Begleitung im Berufswahlprozess.
Schulisches-Brücken-Angebot (S-B-A)
- Vollzeitschule mit individualisierten Lernprogrammen
- Schulergänzende Angebote zur Förderung von überfachlichen Kompetenzen
- Coaching für den Lern- und Berufsfindungsprozess
Kombinieres-Brücken-Angebot (K-B-A)
- Individualisierte Schulbildung in Kombination mit Arbeit in einem Praktikumsbetrieb (3 Tage im Praktikum / 2 Tage Schule pro Woche)
- Coaching für den Lern- und Berufsfindungsprozess sowie im Praktikum
Integrations-Brücken-Angebot (l-B-A und l-B-A-20+)
- Vollzeitschule mit individualisierten Lernprogrammen
- Coaching für den Lern- und Berufsfindungsprozess
- Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit
Weitere Informationen:
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Besuch eines Brückenangebotes
Die Grundleistungen der Brückenangebote sind für Lernende, die in Zug ihren rechtlichen Wohnsitz haben, kostenlos. Lernende mit Wohnsitz in einem anderen Kanton können aufgenommen werden, sofern sie für den Beitrag gemäss Berufsfachschulvereinbarung (BFSV) aufkommen (siehe Preisliste).
K-B A | S-B-A die Voraussetzung für den Eintritt ist der Abschluss der obligatorischen Schulzeit.
I-B-A | I-B-A-20+ ist für Jugendliche und Erwachsene mit Defiziten in der deutschen Sprache auf dem Weg zur Ausbildung und Berufswahl.
BYOD Bring Your Own Device
BYOD
Bring Your Own Device
Die Brückenangebote (I-B-A, I-B-A 20+, K-B-A, S-B-A) gehören der Sekundarstufe II an. Als nichtobligatorische Schulen stellen wir keine Computer zur Verfügung, d.h. die Lernenden sind für die Anschaffung eines Geräts und den Unterhalt verantwortlich.
Ausführliche Informationen zu den Profilen
Aufnahmeverfahren
Ausführliche Informationen zum Ablauf und Termine des jeweiligen Aufnahmeverfahrens finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Berufsfindungsjahr
Das Amt für Brückenangebote kann fünf Jugendlichen einen Platz im Berufsfindungsjahr anbieten.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter nachfolgendem Link:
Kosten
Die Detail zu den Kosten der Brückenangebote Kanton Zug entnehmen Sie der Preisliste und der Übersicht betreffend die Beiträge.
Detaillierte Informationen zu den Kosten des I-B-A-20+ entnehmen Sie der Kostenstruktur.