Privatschulung (Homeschooling)

Im Folgenden finden Sie Informationen über die Bewilligung von Privatschulung (Homeschooling) im Kanton Zug.

Privatschulung (Homeschooling)

Die Privatschulung, auch Homeschooling genannt, ist im Schulgesetz, in der Verordnung sowie im Reglement zum Schulgesetz ausdrücklich geregelt. In besonderen und begründeten Ausnahmefällen kann das Unterrichten der eigenen Kinder zu Hause bewilligt werden.

 

Bewilligungen für Privatschulung

Bewilligungen für Privatschulung (Homeschooling) werden nur dann erteilt, wenn das Besuchen einer gemeindlichen Schule oder einer Privatschule aus besonderen Gründen unmöglich ist (z. B. ständiger Aufenthaltsortswechsel der Eltern). Kann kein besonderer Grund geltend gemacht werden, wird Privatschulung in der Regel nicht bewilligt. Eine Isolation durch den Einzelunterricht muss vermieden werden. Die Erziehung zur Gemeinschaftsfähigkeit (Enkulturation) muss gewährleistet sein.

Wegleitung: Bewilligungsverfahren für Privatschulung

Checkliste für die Einreichung eines Gesuchs

Gesuch um Bewilligung von Privatschulung

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